Förderverein der Grundschule Lastrup
Satzung
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Förderverein der Grundschule Lastrup" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Lastrup. Das Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.
§ 2
Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Unterstützung der Schüler der Grundschule Lastrup zur Förderung der Erziehung und Bildung. Die Umsetzung der Ziele wird auf verschiedene Tätigkeitsfelder angestrebt, insbesondere durch:
- Mitarbeit und Unterstützung von Projekten und schulischen Veranstaltungen.
- Ergänzung der Unterrichtsmittel ( Lehr- und Lernmittel, fachspez. Sammlungen, Schulbücherei, Instrumente, usw.)
- Öffentlichkeitsarbeit
§ 3
Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen dem Schulträger der Grundschule Lastrup zu, der es ausschließlich und unmittelbar im Sinne des Satzungszweckes zu verwenden hat.
4. Alle Inhaber von Vereinsämtern führen ihre Ämter ehrenamtlich und unentgeltlich.
§ 4
Mitgliedschaft
1. Mitglied im Verein kann jede natürliche und juristische Person werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung.
2. Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es den Zielen und Interessen des Vereins zuwiderhandelt. Weiterhin kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es mit seinen Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
§ 5
Beiträge
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages legt die Mitgliederversammlung fest. Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. März eines Jahres zu zahlen.
§ 6
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der
1. Vorsitzenden
2. Stellvertr. Vorsitzenden
3. Schriftführer/in
4. Schatzmeister/in
5. Schulleiter/in der Grundschule Lastrup
6. Vorsitzenden des Schulelternrates
7. Beisitzer
Jeweils 2 Vorstandsmitglieder, unter Ihnen der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
§7
Mitgliederversammlung
1. Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen durch schriftliche Einladungen. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand es beschließt oder wenn mindestens 20% der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragen.
§ 8
Beschlussfassung
1. Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, wobei Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden.
2. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 9
Kassenrevision
1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenrevisoren.
2. Dies haben die Kassen und die Rechnungsbelege zu prüfen und jährlich einer ordentlichen Mitgliederversammlung zu berichten.
3. Die Revision hat einmal im Jahr vor der Generalversammlung stattzufinden.
4. Die Revisoren dürfen nicht dem Vorstand angehören und werden von der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Anwesenden für ein Jahr gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
§ 10
Satzungsänderungen
Satzungsänderungen des Vereins können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

