Organisatorisches

Krankmeldung

Bitte melden Sie ihr Kind bis spätestens 7:55 Uhr im Sekretariat der Schule  ab, wenn es krankheitsbedingt den Unterricht nicht besuchen kann. Kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen, so geben Sie ihm am Tag des erstmaligen Erscheinens ein Attest oder eine schriftliche Entschuldigung  für den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin mit. Ab dem 3. Tag ist ein ärztliches Attest erforderlich. Einen Vordruck für eine schriftliche Entschuldigung finden Sie unter Downloads.

Entschuldigungsschreiben

Unterrichtsbefreiung

Sollten Sie Ihr Kind aus triftigen Gründen für einige Stunden oder einen Tag vom Unterricht befreien wollen, so fragen Sie bitte vorher beim Klassenlehrer / bei der Klassenlehrerin nach. Eine Unterrichtsbefreiung vor oder nach den Ferien ist grundsätzlich nicht möglich. Wir bitten dafür um Verständnis.

Müssen Sie Ihr Kind aus triftigen Gründen vom Ganztag abmelden, dann geben Sie Ihrem Kind spätestens an dem jeweiligen Tag eine schriftliche Entschuldigung mit zur Schule.

Hausaufgaben

Hausaufgaben in der Grundschule sollen aus dem Unterricht erwachsen, übenden Charakter haben und möglichst selbstständig von den Kindern angefertigt werden. Je nach Leistungsvermögen können sich die Aufgaben auch innerhalb einer Klasse stark unterscheiden, insbesondere in der 4. Klasse. Als Richtwert für die Grundschule ist im Hausaufgabenerlass Niedersachsen eine gute halbe Stunde konzentrierter Arbeit in ruhiger Umgeben vorgesehen.

Trotz Absprachen zwischen den Lehrkräften in den Hauptfächern kann es vorkommen, dass die Hausaufgaben für Ihr Kind zu umfangreich sind. Wenn die Aufgaben einmal deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen sollten (mehr als 45 Min.), können Sie die Bearbeitung abbrechen. Bitte geben Sie dann den Lehrkräften einen Hinweis im Hausaufgabenheft. Sollte dies häufiger der Fall sein, sprechen Sie bitte mit der Klassenlehrkraft, z.B. auf dem Elternsprechtag.

Sport- und Schwimmunterricht

Aufgrund von Verletzungsgefahr darf im Sport- und Schwimmunterricht kein Schmuck getragen werden. Gesundheitsohrstecker können mit Tape oder Pflaster abgeklebt werden.

Für den Sportunterricht benötigen Kinder mit langen Haaren zusätzlich ein Haarband, um einen Zopf binden zu können.

Bitte beachten Sie, dass im Sportunterricht kein Schmuck getragen werden darf. Die Kinder sollten an den Sport- und Schwimmtagen möglichst schon ohne Ohrringe, Armbänder, Halsketten usw. zur Schule kommen. Kinder mit längeren Haaren müssen Haarbänder tragen.
In der kalten Jahreszeit ist es sehr wichtig, dass Ihre Kinder nach dem Schwimmunterricht eine Mütze tragen. Kinder ohne Mütze können leider nicht am Schwimmunterricht teilnehmen.